Trinkwasser – Betreiberordnung

   (Überarbeitung 2022)

 

 1.Verantwortlichkeiten

 

1.1. Die Trinkwasserleitung von der Hauptwasseruhr an der Anschluss-Stelle „Roter Platz“ bis einschließlich der Wasseruhr im Bungalow des jeweiligen Betreibers bleibt im Verantwortungsbereich der Gemeinschaft,

Wartung und Pflege werden vom Verein durchgeführt. Alle Störungen in diesem Bereich sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

Für die Behebung trägt der Verein die Kosten. Hierfür werden Rücklagen in der Vereinskasse gebildet.

 

1.2. Für die Leitungen beginnend ab der Wasseruhr bis zu den Verbrauchsstellen im Bungalow sind die jeweiligen Betreiber zuständig.

Wartung, Pflege und Kosten sind individuell zu leisten.

Die Ablesung des Wasserverbrauches erfolgt an den Wasseruhren der Wasserabnehmer gemeinsam mit der Stromablesung jeweils Mitte des laufenden Jahres. Anschließend erfolgt zeitnah die Mitgliederversammlung.

 

2.Kostenbelastung

 

Die jährlichen Kosten für den Wasserverbrauch setzen sich zurzeit wie folgt zusammen:

 

2.1 TW - Preis                                                                                           = z.Z. gültiger Tarif

2.2 Grundpreis für TW – Anschluss / Bungalow                                 =      4,00€

2.3 Rücklage für den Erhalt der Wasserversorgung / Bungalow     =    20,00€

 

Ein entstehender Jahresverlust beim Trinkwasser und Strom wird zu gleichen Teilen auf alle Nutzer aufgeteilt.

Diese Kosten wurden auf der Mitgliederversammlung 2022 beschlossen.

 

zu 2.3. Die Rücklagen beinhalten die Kosten für erforderliche Wartungsmaßnahmen, auftretende Wasserverluste, die nicht vom Betreiber verursacht wurden. Saisonbedingte Spülungen des Leitungssystems und die Überprüfung der Wasserqualität erfolgen nach Bedarf durch ein unabhängiges Labor.

Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

 

2.4. Die Bezahlung erfolgt - wie für die Elektrorechnung - im Voraus. Das setzt voraus, dass der jeweilige Vorjahresverbrauch zugrunde gelegt wird. Im Folgejahr erfolgt dann die Abrechnung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauches.

 

2.5. Für die jährliche Abrechnung ist der abgelesene Wasserverbrauch zu zahlen, ebenfalls der abgelesene Energieverbrauch. Zusätzlich wird für den Verbrauch des folgenden Jahres dieser Verbrauch entsprechend plus Betrag plus Investzuschlag hochgerechnet und in Rechnung gestellt (Abschlag).

 

2.6.  Die Regelung für die Kostenrechnung wird bei Bedarf korrigiert.

 

2.7. Interessenten für einen Neuanschluss zahlen 100.00€ in die

Vereinskasse. Der Anschluss der Wasseruhr im Bungalow wird ausschließlich durch die von uns autorisierte Fachfirma Heiko Kölling Tel. 0177 / 7794883 ausgeführt. Die anfallenden Kosten trägt der Bungalowbetreiber.

 

3. Wartung und Sicherung für den Winter

 

3.1.Die Wasseruhren in den Schächten sind zum Winterbeginn zu entwässern und frostsicher zu machen. Die Anschlusswasserleitung kann hierzu am

Vierkant  der Anschluss-Schieber abgestellt werden. Die Schlüssel werden im Vereinshaus (Roter Platz) hinterlegt.

Verantwortlich sind die Betreiber! Durch Frost zerstörte Wasseruhren sind kostenmäßig vom Nutzer zu finanzieren.

 

3.2. Zum Saisonbeginn ist vor der Wasser Entnahme die Hauptwasserleitung an den Enden der Stichleitungen zu spülen. Hierzu ist das abgestandene Wasser an den Hydranten zu entleeren. Dieses ist vom Wasserverantwortlichen durchzuführen.

 

 4.Sanktionen

 

Die Wasserleitung ist eine Gemeinschaftsanlage des Vereins und muss gemeinsam geschützt werden.

Sollte eine unbefugte Entnahme festgestellt werden, z.B. Wasserentnahme vor der Uhr oder ungenehmigte Einbindung von Dritten, so wird als Sanktion die Wasserleitung abgeklemmt und es erlischt jeglicher Anspruch. Außerdem werden 10 Euro als Sanktionen berechnet und es erfolgt eine Strafanzeige.

Ein erneuter Anschluss ist nur nach Maßgabe 2.7. möglich.

 

Beschluss der Mitgliederversammlung 2022 

 

 

Legende:

TW      =          Trinkwasser

AW      =          Abwasser