Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2026 , die neu beschlossene Bungalowordnung und die Trinkwasserordnung sind im Vereinshaus hinterlegt.
Holger Busse
Vorsitzender
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände💧 in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen erlassen.
Diese gelten ab morgen, 14. Juli 2026:
❌Jegliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt.
❌In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist die Nutzung von Grundwasser sowie Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen, zur Bewässerung verboten.
👉Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe und Friedhöfe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen.
👉Sämtliche Verbote gelten bis zum 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.
Die langanhaltende, angespannte hydrometrologische Lage der letzten Jahre wirkt sich nachteilig auf die Gewässerökologie im Jerichower Land aus. Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.
Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2026 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.11.25 in der Grundschule Gommern
Mit sofortiger Wirkung sind alle Solaranlgen vom Stromnetz der Bungalowgemeinschaft zu trennen. Lediglich Solaranlagen, die nur einen Speicher laden , der nicht mit dem Stromnetz verbunden ist, sind gestattet. Grund ist, das unser Hauptzähler für Solaranlagen nicht geeignet ist und wir auch noch eine rechtliche Prüfung benötigen. Es werden unabhängige Prüfungen erfolgen, ob alle es berücksichtigen.
Liebe Bungalowfreunde,
hiermit möchte ich noch einmal auf die Beschlüsse unserer außerordentlichen
Mitgliederversammlung zur Information hinweisen.
1. Am 31.12.2025 müssen alle Elektrozähler durch die Nutzer persönlich abgelesen werden.
Hintergrund: mögliche Veränderung des Kilowattstrompreises zum 01.01.2026
Dies ist sehr wichtig, da die Verbräuche für die nächste Rechnungslegung dann unterschiedlich berechnet werden müssen.
Ohne diese Zwischenablesung ist keine saubere Rechnungslegung für 2025/2026 für die Stromzähler durchführbar.
2. Monatliche Ablesung jeweils zum Monatsende eines jeden Monats persönlich durch jeden Nutzer.
Hintergrund: Dies ist nötig, um den Verbrauch aller Bungalows gegen den Verbrauch am Hauptzähler zu legen und somit ggf. schon monatlich eine Einschätzung zu treffen, ob der Mehrverbrauch anhält und wie er sich ggf. entwickelt.
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Nutzer die aufgrund von nicht monatlicher Nichtanwesenheit ein Foto für jeden Monat machen können, den letzten gültigen Zählerstand an Uwe Pahl noch einmal zu übermitteln.
Hier ist aber bei der Übertragung des Fotos zwingend der Grund zu vermerken und das dies der derzeit gültige Zählerstand ist (Nachvollziehbarkeit und persönliche Haftung).
Kontaktdaten von Uwe für die Übermittlung der Fotos:
Handynummer: 0162 9074002 (Übermittlung per SMS oder Whatsapp)
E-Mailadresse: kolibri1998@yahoo.de
Herzlich Willkommen auf der Seite der
Bungalowgemeinschaft Prödler See e.V. !

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