Bungalowordnung, beschlossen am 23.08.2026
Die Bungalowordnung der Bungalowgemeinschaft „Prödeler See e.V.“ dient der Erfüllung der in der Satzung festgelegten Ziele und Aufgaben sowie zur Regelung des Zusammenlebens in der Gemeinschaft.
Allgemeines/Verhalten
1. In der gesamten Anlage ist während des Aufenthalts gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
2. Alle Mitglieder haben die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum zu pflegen, instand zu halten und
dies vor Schäden und Missbrauch zu schützen. Die vorhandenen Objekte, Kulturen, Anlagen und
Wege sowie das Landschaftsschutzgebiet sind pfleglich zu behandeln.
3. Im gesamten Bungalowgebiet gilt die maximale Geschwindigkeit von 10 km/h. Es ist darauf zu achten, dass keine Schäden an Wegen und Parzelleneinfassungen entstehen. Bei Zuwiderhandlung trägt der Verursacher die Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens. Das Parken privater Fahrzeuge auf den Zuwegungen und Einfahrten zu den Bungalows ist verboten. Das zügige Be-und Entladen privater Fahrzeuge ist gestattet.
4. Störender Lärm ist zu vermeiden. Größere Baumaßnahmen sind vom 01.05. bis 15.09. des
Jahres (Saison) nicht durchzuführen. Dies gilt auch, wenn eine Bungalowübernahme während der Saison erfolgt. Reparatur- und Pflegearbeiten sind während der Saison an den Wochentagen (montags – samstags) durchzuführen. Hierbei sind die Ruhezeiten zu beachten. Notwendige Arbeiten zur Gefahrenabwehr sind von den Ruhezeiten
ausgenommen.
5. Es gelten folgende Ruhezeiten:
an Werktagen von 22.00-07.00 Uhr
an Samstagen von 22.00 Uhr bis Sonntag 08.00 Uhr
an Sonntagen ganztägig
Mittagsruhe vom 01.05. bis 15.09. von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr an allen Tagen.
Notwendige Arbeiten durch beauftragte Fachfirmen sind von den Ruhezeiten ausgenommen.
6. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind in angemessener Lautstärke zu betreiben.
7. In der Bungalowanlage dürfen Personen von Haustieren der Bungalowfreunde und deren
Gästen nicht gefährdet, belästigt oder verletzt werden. Hunde sind an der Leine zu führen. Des Weiteren haben Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass ihre Grundstücke gegen
unabsichtliches Entlaufen ihrer Tiere gesichert sind.
8. In den Bungalows dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe installiert werden, wenn diese
baulich erlaubt und vom zuständigen Schornsteinfeger nachweislich abgenommen sind. Die
Umweltbedingungen der Bungalowfreunde dürfen sich nicht nachteilig verändern. Rauch und Geruchsbelästigung sind zu vermeiden. Die allgemein gültigen Brandschutzbestimmungen des
Verpächters sind einzuhalten. Dieses gilt im Besonderen für das Rauchen außerhalb des
Bungalowgeländes. Das Entfachen von offenem Feuer (Feuerschalen) ist grundsätzlich verboten, da sich die Anlage in einem Waldgebiet befindet (gemäß § 29 Landeswaldgesetz). Dies gilt auch für Feuerstellen wie Holzkohlegrill (ab Waldrandwarnstufe 3), die unter Aufsicht betrieben werden. Dabei sind ausreichend Löschmittel (Wasser, etc.) bereit zu stellen. Sollte ein Brand nicht gelöscht werden können, ist die Feuerwehr (Tel. 112) zu rufen und der Verpächter, die Wohnungsgesellschaft mbH Gommern (Tel.039200-712 20) zu informieren.
9. Das Befahren der Anlage mit den Kraftfahrzeugen ist ausschließlich auf den Hauptwegen
(befestigte vom Gras befreite Wege) erlaubt. Abstellen der PKW ist nur auf eine feste
Abstellfläche gestattet. Diese muss von brennbarem Bodenbelag befreit sein. Alle anderen parken auf dem „Roten Platz“. Kontrollen werden vom Verpächter durchgeführt. Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters. Auch am Waldrand parkende Fahrzeuge werden dem Verpächter gemeldet und abgeschleppt. Es dient der Gefahrenabwehr. Vom Verpächter kann in Ausnahmefällen ein Verbot zum Betreten des umliegenden Waldes ausgesprochen werden. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte muss jederzeit gewährleistet sein.
10. Die Entsorgung von Abfällen erfolgt nach der jeweils gültigen Abfallentsorgungsverordnung des Landkreises. Jedes Mitglied kann bei Bedarf einen Entsorgungstermin für Sperrmüll beim zuständigen Entsorger in Auftrag geben. (Ansprechpartner ist der Entsorger.)
11. Die Reinigung der Gemeinschaftsanlage: Containerplatz, Vereinshaus und dessen Umfeld, insbesondere der Weg zum Trafo erfolgt nach einem vom Vorstand erstellten Reinigungsplan. Dieser hängt am Vereinshaus aus. Die Reinigung erfolgt wöchentlich und wird durch die jeweiligen Unterschriften bestätigt. Den Schlüssel für Vereinshaus und Containerplatz hat jedes Mitglied gegen Unterschrift erhalten. Das Nachmachen des Schlüssels auf eigene Faust ist verboten. Bei Bedarf kann ein Zweit- oder Drittschlüssel gegen Gebühr von 5,00 € erworben werden! Die Schlüssel sind bei Abgabe/Verkauf an den Vorstand zurückzugeben.
12. Die Pachtfläche unserer Bungalowgemeinschaft liegt im Biosphärenreservat Mittelelbe und ist als Außenbereich deklariert. Hier gelten besondere Vorschriften für die Errichtung und Veränderung von Gebäuden, Zäunen oder ähnlichen. Für alles muss zwingend eine Baugenehmigung eingeholt werden. Dies betrifft nicht die Reparatur oder sichernden Arbeiten an Bestandsgebäuden. Ein Schwarzbau (ohne erforderliche Baugenehmigung oder im Widerspruch dazu) im Biosphärenreservat bringt erhebliche juristische und finanzielle Risiken mit sich. Da Biosphärenreservate unter besonderem Schutz stehen, greifen hier Baurecht und Naturschutzrecht parallel.
Grünschnitt im Wald zu entsorgen ist verboten und gilt rechtlich als illegale Müllentsorgung. Auch wenn viele glauben, dass „Bio zu Bio“ gehört. Obwohl Rasenschnitt, Heckenschnitt oder Laub natürlich wirken, richten sie im Waldökosystem erheblichen Schaden an. In Deutschland regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kombination mit den Landeswaldgesetzen die Entsorgung. Das Ablagern von Grünschnitt im
Wald ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und Menge des entsorgten Grünschnitts. Sie reichen von 20 € bis 80 € bei kleinen Mengen Rasenschnitt bis hin zu mehreren tausend Euro bei größeren Mengen oder wiederholtem Verstoß.
13. Jeder Bungalowfreund hat seine Parzelle und den angrenzenden Weg in einem Zustand zu halten, dass angrenzende Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Der Waldcharakter ist zu erhalten. Die Einengung der Wege durch Nachsetzen von Hecken, Zäunen, etc. ist verboten. Die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr sowie des Entsorgers zur Entleerung der Sammelgruben muss gewährleistet sein.
14. Jeder Bungalowbesitzer hat entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Leistungen zu erbringen. Dazu gehören pro Jahr 3 Arbeitsstunden zur Pflege der
Gemeinschaftsanlagen. Sollte ein Bungalowmitglied diese Stunden nicht leisten können, sind pro Stunde 10 € an den Verein zu entrichten. Reinigungsleistungen lt. Plan sind anrechenbar. Die geleisteten Arbeitsstunden sind an den Vorstand zu melden. (siehe Protokoll MV 2025)
15. Wir nehmen den Schutz der privaten Daten unserer Mitglieder ernst. Die besondere Beachtung
der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist uns ein wichtiges Anliegen.
Persönliche Daten werden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet. (ein Exemplar der Datenschutzrichtlinien hat jedes Mitglied erhalten)
16.Die Elektro und Trinkwasseranlage (TW/Stromanlage) vom jeweiligen Hauptanschluss bis
zum Hausanschluss, einschließlich Zähler für Strom und Trinkwasser sind Eigentum der
Bungalowgemeinschaft. Der Einbau von digitalen Zählern wird durch den Vorstand geregelt.
Wechsel von Zählern, auf private Initiative, sind dem verantwortlichen für Strom und Wasser
mit den Zählerständen anzugeben (digitales Foto). Der freie Zugang zu den Zählern muss
jederzeit gewährleistet sein. Hier ist das Betreten des Grundstückes im Beisein des
Pächters gemeint. Bei Schäden beziehungsweise Erneuerung und Wartungsarbeiten regelt
der Vorstand die nötigen Maßnahmen. Schäden sind laut dem Nothilfe Plan zu behandeln
und dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Die Ablesung des Wasserverbrauchs und des Stromverbrauchs erfolgt an der Wasseruhr
bzw. am Stromzähler des jeweiligen Bungalows. Ebenso muss der Stand der Einspeisung
erfasst werden. Die Erfassung der Zählerstände erfolgt digital durch Fotografieren durch den
Bungalow Besitzer selbst. Dieses Foto ist unverzüglich dem Verantwortlichen für Wasser
und Strom zuzusenden. Auf dem Foto müssen auch die entsprechenden Plomben zu sehensein. Weiterhin sind stichprobenartige Kontrollen durch den Vorstand jederzeit möglich. Deshalb müssen Wasseruhr und Stromzähler jederzeit zugänglich sein.
Zusatz PV Anlagen
Als Verein sind wir der Hauptabnehmer für den Stromanbieter. Die Abwicklung und weitere
Verteilung an die Mitglieder, erfolgt ausschließlich durch den Verein. Jeder PV Anlage ist im
Vorfeld dem Vorstand anzuzeigen und muss von diesem genehmigt werden. Der Betrieb ist
nur mit einem genehmigten digitalen Zähler (zwei Richtungszähler) gestattet. Die Prüfung
wird durch unseren zuständigen VA für Strom und Wasser erfolgen. Eine
Kostenrückerstattung von nicht selbstgenutzten, ins Netz eingespeisten Strom, erfolgt nicht.
Ebenso ist der Nutzer für die zusätzliche Brandsicherung der PV Anlage
selbstverantwortlich.
17. die Elektroinstallation im Bungalowbereich einschließlich Nebenanlagen muss den gültigen VDE-Vorschriften entsprechen und ist von einem Fachmann durchzuführen. Auf Grund der Erdkabelverlegung hat jeder Bungalowfreund bei Schachtarbeiten über 30cm Tiefe die Genehmigung beim Vorstand einzuholen. Diese Arbeiten geschehen trotz Genehmigung auf eigene Verantwortung. Kommt es dabei zu Schäden des Energienetzes der Gemeinschaft, so hat der Verursacher die Kosten zur Behebung zu tragen. Für die Trinkwasserleitung beginnend hinter der Wasseruhr, bis zu den Verbrauchsstellen im Bungalowbereich ist ebenfalls der Nutzer verantwortlich. Bei unsachgemäßer Behandlung sowie unzureichendem Schutz vor Frost haftet der Bungalownutzer in vollem Umfang.
18. Das Prüfen und Plombieren der Hausanschlusskästen, Zähler und Trinkwasseruhr ist
durch den Vorstand zu regeln. Das Entfernen der Plomben und TW-Uhren ist verboten. Es wird mit einer Sanktion von 500.00 € belegt. Es stellt eine Straftat dar und wird daher zur Anzeige gebracht. Das Auswechseln der Hauptanschlusssicherung und /oder der TW-Uhr ist von einem durch den Vorstand autorisierten Fachmann (siehe Nothilfeplan) durchzuführen. Der Vorstand bzw. der jeweilige Verantwortliche für Strom und TW ist in jedem Fall vorab zu unterrichten.
19. Der Termin für das digitale Erfassen der Zählerstände wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollten es Betreiber nicht realisieren sollten sie Hilfe von Nachbarn oder vom Vorstand in
Anspruch nehmen.
20. Die Abrechnung des Verbrauchs für Strom und Trink-/Abwasser erfolgt einmal jährlich zu den jeweils gültigen Preisen. Der Wasserverbrauchspreis wird durch Trinkwasser + Abwasser = Wasserverbrauch bestimmt. Die Kosten dafür werden durch die jeweils gültige
Trinkwasserbetreiberordnung (TWBO) geregelt. Die Verbrauchspreise sowie Grundpreise und nötige Rücklagen (Strom und Wasser) werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und sind vom Mitglied zu erbringen. Die TWBO ist Bestandteil der Bungalowordnung.
21. Die Bungalows in der Anlage dürfen weder vermietet noch gewerblich genutzt werden.
22.Zur Wahrnehmung der Interessen des Vereins und der daraus entstehenden Kosten wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, der gemeinsam mit der Jahresverbrauchsrechnung jeweils 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen ist. Bei Verstößen drohen Sanktionen.
Mit Ablauf des Zahltermins ist der jeweilige zu zahlendem Betrag im Verzug!
Berechnungsgrundlage der Verzugszinsen ist der aktuelle Leitzins + 5 % pro Jahr
nach BGB § 288.
Die Sanktion erfolgt nach einmaliger Mahnung und der nachfolgenden Ankündigung der Sanktion an den säumigen Bungalowbesitzer, der damit letztmalig die Chance erhält, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, verstreicht die Frist wird der Strom und das Wasser durch unsere Fachfirmen abgestellt.
Die Kosten werden dem Säumigen Zahler auferlegt. Über einen erneuten Anschluss an
Trinkwasser beziehungsweise Stromnetz entscheidet der Vorstand nach Zahlung der offenen
Beträge. Die entstehenden Kosten und die Gebühren nach TWBO sind vom Bungalowbesitzer zu zahlen.
Beim Verkauf eines Bungalows sind die Richtlinien einzuhalten.
1. Du hast einen Käufer gefunden und meldest es umgehend dem Vorstand. (Anschrift /
Telefonnummer des Nachfolgers)
2. Du erklärst ihm bitte, dass der Erwerb des Bungalows die Mitgliedschaft im Verein voraussetzt.
Gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied werden die aktuellen Zählerstände für Strom und
Trinkwasser abgelesen und im Beisein des neuen Nutzers werden diese Stände bestätigt. Mit
diesen Zahlen wird eine Endrechnung erstellt.
3. Alle Unterlagen, die zum Bungalow gehören (evtl. Lagepläne für Stromleitungen/
Wasserleitung) sowie die Satzung, die Bungalowordnung und ein Schlüssel für den Müllplatz/
Vereinshaus sind dem Nachfolger zu übergeben.
Bei der Aufgabe/Übergabe des Bungalows an den Verpächter ist folgendes zu beachten:
Meldung an den Vorstand. Terminabsprache, um die Zählerstände ablesen zu können damit
eine Endabrechnung erfolgen kann. Das Vereinseigentum (TW-Uhr und Schlüssel für Müllplatz/Vereinshaus) ist an den Vorstand zurück zu geben. Der Vorstand ist verpflichtet, nach Zahlung und Klärung evtl. Forderungen/Rückzahlungen und einer Wartefrist von max. 6 Monaten, die Persönlichen Daten zu löschen.