Bungalowordnung 2023
Die Bungalowordnung der Bungalowgemeinschaft „Prödeler See e.V.“ dient der Erfüllung der in der Satzung festgelegten Ziele und Aufgaben sowie zur Regelung des Zusammenlebens in der Gemeinschaft.
Allgemeines/Verhalten
1. In der gesamten Anlage ist während des Aufenthalts gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
2. Alle Mitglieder haben die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum zu pflegen, instand zu halten und dies vor Schäden und Missbrauch zu schützen. Die vorhandenen Objekte, Kulturen, Anlagen und Wege sowie das Landschaftsschutzgebiet sind pfleglich zu behandeln.
3. Im gesamten Bungalowgebiet gilt die maximale Geschwindigkeit von 10 km/h. Es ist darauf zu achten, dass keine Schäden an Wegen und Parzelleneinfassungen entstehen. Bei Zuwiderhandlung trägt der Verursacher die Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens. Das Parken privater Fahrzeuge auf den Zuwegungen und Einfahrten zu den Bungalows ist verboten. Das zügige Be- und Entladen privater Fahrzeuge ist gestattet.
4. Störender Lärm ist zu vermeiden. Größere Baumaßnahmen sind vom 01.05. bis 15.09. des Jahres (Saison) nicht durchzuführen. Dies gilt auch, wenn eine Bungalowübernahme während der Saison erfolgt. Reparatur- und Pflegearbeiten sind während der Saison an den Wochentagen (montags – samstags) durchzuführen. Hierbei sind die Ruhezeiten zu beachten. Notwendige Arbeiten zur Gefahrenabwehr sind von den Ruhezeiten ausgenommen.
5. Es gelten folgende Ruhezeiten:
an Werktagen von 22.00 Uhr – 07.00 Uhr.
an Samstagen von 22.00 Uhr bis Sonntag 08.00 Uhr
an Sonntagen ganztägig
Mittagsruhe vom 01.05. bis 15.09. von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr an allen Tagen.
Notwendige Arbeiten durch beauftragte Fachfirmen sind von den Ruhezeiten ausgenommen.
6. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind in angemessener Lautstärke zu betreiben.
7. In der Bungalowanlage dürfen Personen von Haustieren der Bungalowfreunde und deren Gästen nicht gefährdet, belästigt oder verletzt werden. Hunde sind an der Leine zu führen. Des Weiteren haben Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass ihre Grundstücke gegen unabsichtliches Entlaufen ihrer Tiere gesichert sind.
8. In den Bungalows dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe installiert werden, wenn diese baulich erlaubt und vom zuständigen Schornsteinfeger nachweislich abgenommen sind. Die Umweltbedingungen der Bungalowfreunde dürfen sich nicht nachteilig verändern. Rauch und Geruchsbelästigung sind zu vermeiden. Die allgemein gültigen Brandschutzbestimmungen des Verpächters sind einzuhalten. Dieses gilt im Besonderen für das Rauchen außerhalb des Bungalowgeländes. Das Entfachen von offenem Feuer ist verboten. Ausgenommen sind gesicherte Feuerstellen wie Holzkohlegrill und/oder Feuerschalen, die unter Aufsicht betrieben werden. Dabei sind ausreichend Löschmittel (Wasser, etc.) bereit zu stellen. Sollte ein Brand nicht gelöscht werden können, ist die Feuerwehr (Tel. 112) zu rufen und der Verpächter, die Wohnungsgesellschaft mbH Gommern (Tel.039200-712 20) zu informieren.
9. Ab dem Erreichen der Waldbrandstufe 3 ist Grillen mit dem Holzkohlegrill sowie Rauchen im Wald und auf Waldwegen verboten. Das Befahren der Anlage mit den Kraftfahrzeugen ist ausschließlich auf den Hauptwegen (befestigte vom Gras befreiteWege) erlaubt. Abstellen der PKW ist nur auf eine feste Abstellfläche gestattet. Diese muss von brennbarem Bodenbelag befreit sein. Alle anderen parken auf dem „Roten Platz“. Kontrollen werden vom Verpächter durchgeführt. Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters. Auch am Waldrand parkende Fahrzeuge werden dem Verpächter gemeldet und abgeschleppt. Es dient der Gefahrenabwehr. Vom Verpächter kann in Ausnahmefällen ein Verbot zum Betreten des umliegenden Waldes ausgesprochen werden. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte muss jederzeit gewährleistet sein.
10. Die Entsorgung von Abfällen erfolgt nach der jeweils gültigen Abfallentsorgungsverordnung des Landkreises. Jedes Mitglied kann bei Bedarf einen Entsorgungstermin für Sperrmüll beim zuständigen Entsorger in Auftrag geben. (Ansprechpartner ist der Entsorger.)
11. Die Reinigung der Gemeinschaftsanlage: Containerplatz, Vereinshaus und dessen Umfeld erfolgt nach einem vom Vorstand erstellten Reinigungsplan. Dieser hängt am Vereinshaus aus. Die Reinigung erfolgt wöchentlich und wird durch die jeweiligen Unterschriften bestätigt.
Den Schlüssel für Vereinshaus und Containerplatz hat jedes Mitglied gegen Unterschrift erhalten. Das Nachmachen des Schlüssels auf eigene Faust ist verboten. Bei Bedarf kann ein Zweit- oder Drittschlüssel gegen Gebühr von 5,00 € erworben werden! Die Schlüssel sind bei Abgabe/Verkauf an den Vorstand zurückzugeben.
12. -ersatzlos gestrichen-
13. Jeder Bungalowfreund hat seine Parzelle und den angrenzenden Weg in einem Zustand zu halten, dass angrenzende Grundstücke nicht beeinträchtigt werden. Der Waldcharakter ist zu erhalten. Die Einengung der Wege durch Nachsetzen von Hecken, Zäunen, etc. ist verboten. Die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr sowie des Entsorgers zur Entleerung der Sammelgruben muss gewährleistet sein.
14. Jeder Bungalowbesitzer hat entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung Leistungen zu erbringen. Dazu gehören pro Jahr 3 Arbeitsstunden zur Pflege der Gemeinschaftsanlagen. Sollte ein Bungalowmitglied diese Stunden nicht leisten können, sind pro Stunde 10 € an den Verein zu entrichten. Reinigungsleistungen lt. Plan sind anrechenbar. Die geleisteten Arbeitsstunden sind an den Vorstand zu melden.
15. Wir nehmen den Schutz der privaten Daten unserer Mitglieder ernst. Die besondere Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Persönliche Daten werden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet. (ein Exemplar der Datenschutzrichtlinien hat jedes Mitglied erhalten)
16. Die Elektro- und Trinkwasser-Anlage (TW/Stromanlage) vom jeweiligen Hauptanschluss bis einschließlich Hausanschlusskasten, Zähler bei Strom und Trinkwasseruhr sind Eigentum der Bungalowgemeinschaft. Der Einbau von digitalen Zählern ist in Eigenleistung (Fachfirma) möglich. Dieser Zähler geht dann in das Eigentum der Bungalowgemeinschaft über. Der Wechsel ist dem Verantwortlichen für Strom und Wasser mit den Zählerständen anzugeben. Der freie Zugang zu den Zählern muss jederzeit gewährleistet sein. Bei Schäden bzw. Erneuerungs-. und Wartungsarbeiten regelt der Vorstand die nötigen Maßnahmen. Schäden sind laut dem Nothilfeplanplan zu behandeln und dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Zusatz PV- Anlagen:
Durch das Erneuerbare Energie Gesetz sind PV-Anlagen bis 800 W mit vereinfachter Anmeldung erlaubt.
Wir als Verein sind der Hauptabnehmer für den Stromanbieter. Die Abwicklung und weitere Verteilung an die Mitglieder, erfolgt ausschließlich durch uns!
Deshalb ist jede PV-Anlage beim Vorstand schriftlich anzumelden. Der Nachweis der Anmeldung bei der MaStR ist in Kopie abzugeben. Um ein 800-Watt-Balkonkraftwerk anzumelden, registriert eure Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, was kostenfrei ist und die einzige notwendige Anmeldung für diese Anlagen seit dem 1. Juni 2024 darstellt. Die Anmeldung kann online unter www.marktstammdatenregister.deund sollte spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage abgeschlossen sein.
Der Betrieb ist nur mit einem genehmigten Digitalzähler/ Zweirichtungszähler gestattet. Die Prüfung wird durch unsere zuständige Elektrofirma erfolgen und diese Kosten trägt der Nutzer selbst. Eine Kostenrückerstattung von nicht selbst genutzten ins Netz eingespeisten Strom erfolgt nicht. Ebenso ist der Nutzer für zusätzliche Brandsicherung der PV-Anlage selbst verantwortlich.
17. die Elektroinstallation im Bungalowbereich einschließlich Nebenanlagen muss den gültigen VDE-Vorschriften entsprechen und ist von einem Fachmann durchzuführen. Auf Grund der Erdkabelverlegung hat jeder Bungalowfreund bei Schachtarbeiten über 30cm Tiefe die Genehmigung beim Vorstand einzuholen. Diese Arbeiten geschehen trotz Genehmigung auf eigene Verantwortung. Kommt es dabei zu Schäden des Energienetzes der Gemeinschaft, so hat der Verursacher die Kosten zur Behebung zu tragen. Für die Trinkwasserleitung beginnend hinter der Wasseruhr, bis zu den Verbrauchsstellen im Bungalowbereich ist ebenfalls der Nutzer verantwortlich. Bei unsachgemäßer Behandlung sowie unzureichendem Schutz vor Frost haftet der Bungalownutzer in vollem Umfang.
18. Das Prüfen und Plombieren der Hausanschlusskästen, Zähler und Trinkwasseruhr ist durch den Vorstand zu regeln. Das Entfernen der Plomben und TW-Uhren istverboten. Es wird mit einer Sanktion von 500.00 € belegt. Es stellt eine Straftat dar und wird daher zur Anzeige gebracht. Das Auswechseln der Hauptanschlusssicherung und /oder der TW-Uhr ist von einem durch den Vorstand autorisierten Fachmann (siehe Nothilfeplan) durchzuführen. Der Vorstand bzw. der jeweilige Verantwortliche für Strom und TW ist in jedem Fall vorab zu unterrichten.
19. Die Ablesung des Wasserverbrauchs erfolgt an der Wasseruhr des Betreibers gemeinsam mit der Ablesung des Zählerstandes für Elektroenergie einmal jährlich. Der Termin wird rechtzeitig durch den Vorstand bekannt gegeben. Jeder Bungalowfreund hat dafür Sorge zu tragen an diesem Tag anwesend zu sein. Sollte es nicht möglich sein, sollte vor diesem Zeitpunkt dem Verantwortlichen für Strom und Wasser, oder einem anderen Vorstandsmitglied die Möglichkeit zur Ablesung der Werte gegeben werden. Bei der Ablesung der TW/Stromwerte werden zeitgleich dieZählernummer, Zustand der Plomben und Anlagen durch den jeweiligen verantwortlichen Ableser geprüft. und als Fotobeweis erfasst. Diesem muss Zugang dafür gewährt werden.
20. Die Abrechnung des Verbrauchs für Strom und Trink-/Abwasser erfolgt einmal jährlich zu den jeweils gültigen Preisen. Der Wasserverbrauchspreis wird durch Trinkwasser + Abwasser = Wasserverbrauch bestimmt. Die Kosten dafür werden durch die jeweils gültige Trinkwasserbetreiberordnung (TWBO) geregelt. Die Verbrauchspreise sowie Grundpreise und nötige Rücklagen (Strom und Wasser) werden durch dieMitgliederversammlung beschlossen und sind vom Mitglied zu erbringen. Die TWBO ist Bestandteil der Bungalowordnung.
21. Die Bungalows in der Anlage dürfen weder vermietet noch gewerblich genutzt werden.
22.Zur Wahrnehmung der Interessen des Vereins und daraus entstehender Kosten wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, der gemeinsam mit der Jahresverbrauchsrechnung jeweils 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen ist. Bei Verstößen drohen Sanktionen. Mit Ablauf des Zahltermins ist der jeweilige zu zahlendem Betrag im Verzug!
Beim Verkauf eines Bungalows sind die Richtlinien einzuhalten.
1. Du hast einen Käufer gefunden und meldest es umgehend dem Vorstand. (Anschrift / Telefonnummer des Nachfolgers)
2. Du erklärst ihm bitte, dass der Erwerb des Bungalows die Mitgliedschaft im Verein voraussetzt. Gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied werden die aktuellen Zählerstände für Strom und Trinkwasser abgelesen und im Beisein des neuen Nutzers werden diese Stände bestätigt. Mit diesen Zahlen wird eine Endrechnung erstellt.
3. Alle Unterlagen, die zum Bungalow gehören (evtl. Lagepläne für Stromleitungen/Wasserleitung) sowie die Satzung, die Bungalowordnung und ein Schlüssel für den Müllplatz/Vereinshaus sind dem Nachfolger zu übergeben.
Bei der Aufgabe/Übergabe des Bungalows an den Verpächter ist folgendes zu beachten:
Meldung an den Vorstand. Terminabsprache, um die Zählerstände ablesen zu können damit eine Endabrechnung erfolgen kann. Das Vereinseigentum (TW-Uhr und Schlüssel für Müllplatz/Vereinshaus) ist an den Vorstand zurück zu geben. Der Vorstand ist verpflichtet, nach Zahlung und Klärung evtl. Forderungen/Rückzahlungen und einer Wartefrist von max. 6 Monaten, diepersönlichen Daten zu löschen.